Die Schulberatung in Niederbayern stellt diese Präsentation zur Einschulung zur Verfügung:
Einschulung - Was sollte ich wissen?
Einschulungsverfahren findet heuer an unserer Schule postalisch statt!
Hier können Sie die Unterlagen auch herunterladen, die Ihnen postalisch zugestellt werden: 01-Anschreiben an die Eltern 02-Antrag auf Verschiebung der Einschulung für Korridorkinder 03-Datenschutzerklärung der Schule 04-Anmeldeblatt für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule (OGTS) 05-Datenabfragebogen - blanko 06-Schreiben des Ministeriums zur Schuleingangsuntersuchung
WICHTIG: Alle Kinder müssen das Anmelde- und Einschulungsverfahren bis Dienstag, den 23.03.2021 so wie unten beschrieben durchlaufen!
Eltern, die die Einschulung um ein Jahr verschieben wollen und deren Kinder im Korridor zwischen dem 01. Juli und 30. September geboren sind, müssen von der Schulleitung nach dem Einschulungsverfahren beraten werden und diese spricht eine Empfehlung aus.
Die Erziehungsberechtigten der "Korridorkinder" müssen bis spätestens Freitag, den 26. März der Schule schriftlich mitteilen, wenn sie in diesem Schuljahr keine Einschulung wünschen bzw. nicht sicher sind. Es findet dann ein Beratungsgespräch statt. Die endgültige Entscheidung muss dann bis spätesten 12.04.2021 getroffen und angezeigt werden. Ist dies nicht der Fall, wird das Kind eingeschult. (Verwenden Sie dafür bitte das entsprechende Formular)
Termin der Anmeldung
Bis 22.03.2021!
Anmeldung
Grundsätzlich können alle Kinder an unserer Grundschule angemeldet werden.
Bei sonderpädagogischen Förderbedarf bitten wir Sie mit uns rechtzeitig Kontakt aufzunehmen.
Angemeldet müssen alle Kinder werden, die bis zum 30. September des Jahres mindestens 6 Jahre alt geworden sind oder im Vorjahr zurückgestellt wurden.
(Die Erziehungsberechtigten erscheinen zum Anmeldetermin mit dem Kind und sollten eine Bestätigungen über eine Vorsorgeuntersuchung U9 sowie einen apparativen Hör- und Sehtest vorlegen.) Findet heuer nicht persönlich sondern nur postalisch statt!
Außerdem können Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben angemeldet werden. Ist das Kind nach dem 01. Januar geboren, ist ein schulpsychologisches Gutachten notwendig.
Anträge auf Zurückstellung für Kinder, die vor dem 01. Juli geboren sind, können am Anmeldetag gestellt werden. Über diese entscheidet ausschließlich der Schulleiter. (Eine Anwesenheit der Erziehungsberechtigten und des einzuschulenden Kindes ist erforderlich.) Diese ist heuer nicht möglich, es findet eine telefonische Beratung statt.
Verhinderung
(Sollten Sie nicht zur Anmeldung erscheinen können, so nehmen Sie Kontakt mit der Schule auf.) Hinfällig, da postalisch
Noch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, dann schreiben Sie ein Mail an die Schule und es wird entweder die Frage schriftlich beantwortet, dies mit einem Anruf bei Ihnen geklärt oder ein Gesprächstermin in der Schule vereinbart. Dieses Mail richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Telefonnummer an Herrn Gibis direkt unter rektor[at]gms-roehrnbach.de
|